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Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall / Schaden am Fahrzeug? Jetzt ein Unfallschadengutachten vom Sachverständigen erstellen lassen!
Als Unfallgeschädigter steht Ihnen einiges zu:
Schon mein ganzes Leben begleitet mich meine Faszination für Fahrzeuge. Ob als aktiver Teilnehmer im Radsport oder als technischer Entwickler in der deutschen Automobilindustrie, konnte ich an verschiedenen Entwicklungsstandorten weltweit, ein hohes Maß an Fachwissen erlangen. Aufgrund dieses Fachwissens und meiner bis heute bestehenden engen Kontakte in die Automobilindustrie, bin ich immer auf dem neuesten Stand der Technik.
Sie, als mein Kunde, können dank meiner vom TÜV Rheinland geprüften und zertifizierten Arbeit als Ihr Schadengutachter profitieren.
Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zusammenarbeit.
Ein Sachverständiger kann nach einem Unfall für die Einschätzung des Schadens am Fahrzeug beauftragt werden. Das durch ihn erstellte Gutachten dient als Grundlage der Schadenregulierung und der Beweissicherung.
Bei Haftpflichtschäden habe Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten beim unverschuldeten Schaden werden durch Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung übernommen. Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.
Ist Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.
Bin ich verpflichtet Angebote von verschiedenen Sachverständigen einzuholen?
Kurz und knapp: nein! Sie haben das Recht, den Kfz-Sachverständigen zu beauftragen den Sie möchten.
Ja, es ist möglich sich die Schadenssumme (Netto + die eventuelle Wertminderung) auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Es ist allein Ihre Entscheidung.
Unter Bagatellschäden versteht man Fahrzeugschäden bis zu einer Höhe von ca.750,00 €. Ist für einen Laien ersichtlich, dass der Fahrzeugschaden unterhalb dieser Grenze liegt, reicht ein Kostenvoranschlag Ihres Kfz-Sachverständigen zur Schadenregulierung vollkommen aus. Diese Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet.
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig eine böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Im Kostenvoranschlag fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer, Reparaturdauer, Vorhaltekosten und der Nutzungsausfallentschädigung.
Ein Schadengutachten ist ab einer Schadenhöhe >750,00 € dringend zu empfehlen!