Jetzt anrufen: +49 (0)171/4339424

  • IHR GUTACHTER NACH EINEM FAHRZEUGSCHADEN, …

    … weil ich genau hinsehe.
  • ICH KENNE DAS VEHICULUM MEINER KUNDEN GENAU, ...

    … weil ich es selber lebe und liebe.
  • ICH ARBEITE SEHR AKRIBISCH, …

    … damit alles richtig funktioniert und Sie sich sicher fühlen können.
  • IMMER IM DIALOG MIT IHNEN …

    … um das, teilen zu können worin ich die größte Erfahrung habe.

Vehiculum

Husemann KFZ-Gutachten

Ihr Unfallschadengutachter für OWL und Bielefeld

Jetzt anrufen unter:  +49 (0)171/4339424

Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall / Schaden am Fahrzeug? Jetzt ein Unfallschadengutachten vom Sachverständigen erstellen lassen!

  • Für Unfallgeschädigte kostenlose Dienstleistung
  • Flexible Terminvergabe, auch am Wochenende
  • Schadenaufnahme bei Ihnen Vor-Ort oder in der Werkstatt
  • Abrechnung direkt mit der Versicherung des Unfallgegners
  • TÜV Rheinland zertifiziert

 

Als Unfallgeschädigter steht Ihnen einiges zu:

  • Ein unabhängiges Schadengutachten
  • Ein Rechtsanwalt
  • Eine fiktive Abrechnung
  • Zahlung für Nutzungsausfall und einer eventuellen Wertminderung

Über mich

Sebastian Husemann

  • TÜV Rheinland zertifizierter Sachverständiger für Kfz.-Schäden und Bewertung
  • staatlich geprüfter Techniker - Fachrichtung Kraftfahrzeugtechnik
  • Kfz.-Meister

Schon mein ganzes Leben begleitet mich meine Faszination für Fahrzeuge. Ob als aktiver Teilnehmer im Radsport oder als technischer Entwickler in der deutschen Automobilindustrie, konnte ich an verschiedenen Entwicklungsstandorten weltweit, ein hohes Maß an Fachwissen erlangen. Aufgrund dieses Fachwissens und meiner bis heute bestehenden engen Kontakte in die Automobilindustrie, bin ich immer auf dem neuesten Stand der Technik.
Sie, als mein Kunde, können dank meiner vom TÜV Rheinland geprüften und zertifizierten Arbeit als Ihr Schadengutachter profitieren.

Ich freue mich auf unsere gemeinsame Zusammenarbeit.

 

 

Leistungen

Pkw Unfall- und Schadengutachten

Sie lieben Ihr Auto und möchten es natürlich bestmöglich schützen. Doch leider kann es jederzeit passieren, dass Ihr Auto auf der Straße oder dem Parkplatz beschädigt wird – ohne Ihr Verschulden! In solchen Fällen müssen die Verursacher des Unfalls für den Schaden aufkommen. Aber wie können Sie sicher sein, dass der Schaden vollständig und korrekt reguliert wird?

Hier komme ich ins Spiel: Ich erstelle für Sie ein professionelles Schadengutachten oder Unfallgutachten, damit Sie bei der Regulierung des Schadens keine Nachteile haben. Als Experte bin ich spezialisiert darauf, den Schaden an Ihrem Auto genau zu begutachten und eine umfassende Einschätzung abzugeben. Ob es sich um einen Bagatellschaden oder einen tiefergehenden Schaden handelt - ich sorge dafür, dass nichts übersehen wird.

Ich komme zeitnah zu Ihnen nach Hause oder begutachte Ihr Fahrzeug in Ihrer Partnerwerkstatt.

2-Rad Schadengutachten vom Leichtkraftrad bis zum Motorrad

Brauchen Sie Hilfe nach einem Motorradunfall? Ich stehe Ihnen zur Seite! Ein Schaden an Ihrem Zweirad kann schnell teuer werden und ohne professionelle Hilfe kann es schwierig sein, den vollen Schadenersatz zu bekommen.

Ein Schadengutachten ist oft der beste Weg, um den Schaden zu dokumentieren und den vollen Schadenersatz zu erhalten. Als erfahrener Experte kann ich Ihnen helfen, die Reparaturkosten sowie weitere Schadenersatzansprüche wie Ausfallzeit und Wertminderung zu bestimmen.

Ich weiß, dass jeder Fall einzigartig ist. Deshalb biete ich Ihnen eine individuelle Beratung an, um den besten Regulierungsweg zu empfehlen. Gerne helfe ich Ihnen auch bei beschädigter Schutzausrüstung wie Lederkombi, Helm, Handschuhe und Schuhe.

Schadengutachten an Fahrrädern, E-Bikes und Lastenrädern

Die aktuelle Fahrradgeneration, ob rein per Muskelkraft oder elektrisch unterstützt angetrieben, ist technologisch, materialspezifisch und preistechnisch in Bereiche vorgedrungen, die vormals nur den Kraftfahrzeugen vorbehalten waren.

Da viele Fahrräder heutzutage einen hohen Wert haben, ist es sinnvoll durch ein Gutachten zu überprüfen, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist.

Vertrauen Sie auf meine Expertise, mit dieser stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

FAQ

Warum benötige ich einen Sachverständigen?

 

Ein Sachverständiger kann nach einem Unfall für die Einschätzung des Schadens am Fahrzeug beauftragt werden. Das durch ihn erstellte Gutachten dient als Grundlage der Schadenregulierung und der Beweissicherung.

 

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen / das Gutachten?

Bei Haftpflichtschäden habe Sie das Recht auf einen Sachverständigen Ihrer Wahl. Die Kosten beim unverschuldeten Schaden werden durch Schädiger bzw. die gegnerische Versicherung übernommen. Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen.

Wann darf ich einen
Sachverständigen beauftragen?

Ist Ihr Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt worden, haben Sie das Recht, es von einem unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten zu lassen. Ein von der gegnerischen Haftpflicht-Versicherung gestellter Sachverständiger muss von Ihnen nicht akzeptiert werden.

Muss ich Angebote von verschie-
denen Sachverständigen einholen?

Bin ich verpflichtet Angebote von verschiedenen Sachverständigen einzuholen?
Kurz und knapp: nein! Sie haben das Recht, den Kfz-Sachverständigen zu beauftragen den Sie möchten.

Kann man sich die Schadensumme
auch auszahlen lassen?

Ja, es ist möglich sich die Schadenssumme (Netto + die eventuelle Wertminderung) auszahlen zu lassen, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Es ist allein Ihre Entscheidung.

Was ist ein Bagatellschaden?

Unter Bagatellschäden versteht man Fahrzeugschäden bis zu einer Höhe von ca.750,00 €. Ist für einen Laien ersichtlich, dass der Fahrzeugschaden unterhalb dieser Grenze liegt, reicht ein Kostenvoranschlag Ihres Kfz-Sachverständigen zur Schadenregulierung vollkommen aus. Diese Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Kostenvoranschlag oder Schadengutachten?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig eine böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Im Kostenvoranschlag fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer, Reparaturdauer, Vorhaltekosten und der Nutzungsausfallentschädigung.

Ein Schadengutachten ist ab einer Schadenhöhe >750,00 € dringend zu empfehlen!

Stiftung Warentest - So tricksen die Versicherer!

Kontakt

vehiculum schadengutachten | Sebastian Husemann
Wörheider Weg 82 | 33739 Bielefeld
Fon +49 (0)171/4339424
E-Mail info@vehiculum-gutachten.de

Senden Sie mir eine E-Mail


    Copyright © 2025 - vehiculum schadengutachten
    Alle Rechte vorbehalten.
    linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram